Allgemeine Geschäftsbedingungen von Umzug2home

  1. Geltungsbereich

Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsbereich der Umzug2home, Tösstalstrasse 241, 8405 Winterthur.

  1. Leistungen

Die Firma erbringt Dienstleistungen im Bereich Möbel- und Küchenmontage, Transport, insbesondere Lieferung und Entsorgung von Möbeln sowie Umzug, Reinigung, Räumung und Renovierung.

Die Firma erbringt seine Verpflichtung mit der größten Sorgfalt und unter Wahrung des Interesses des Kunden gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts.

Entstehen im Rahmen der vertraglichen Leistung unvorhersehbare Aufwendungen, sind diese durch den Kunden zu ersetzen.

Erweitert der Kunde nach Vertragsschluss den Leistungsumfang, sind die hierdurch entstandenen Mehrkosten in angemessener Höhe vom Kunden zu tragen.

Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Firma, deren Lieferanten oder beigezogenen Dritten infolge höhere Gewalt wie beispielsweise Naturkatastrophen, Erdbeben, Lawinen, Unwetter, Gewitter, Stürme, Unruhen, Kriege, Revolutionen und Aufstände, Terrorismus, Sabotage, Streiks, Atomunfälle oder Reaktor Schäden unmöglich so ist die Firma während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der Betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt länger als 30 Tage kann die Firma vom Vertrag zurücktreten. Die Firma hat dem Kunden bereits geleistetes Entgelt zurück zu erstatten. Jegliche weiteren Ansprüche insbesondere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

  1. Vertragsabschluss

Der Vertragsabschluss kommt durch die Akzeptanz des Angebots der Firma betreffend den Bezug von Dienstleistungen durch den Kunden zustande. Der Vertrag kommt in jedem Fall zustande, wenn der Kunde die von der Firma angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt.

  1. Fälligkeit des Entgelts

Die Firma bietet dem Kunden folgende Zahlungsmöglichkeiten an:

Barzahlung vor  Ort nach Beendigung der Dienstleistung.

Vorkasse durch vorherige Überweisung auf das Geschäftskonto von Umzug2home.

Auf Rechnung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen.

Wird die Rechnung nicht binnen 14 Tagen beglichen, erhält der Kunde eine Mahnung. Begleicht der Kunde die Rechnung nicht binnen der angesetzten Mahnfrist, fällt der automatisch 30 Tage nach der Rechnungsstellung in Verzug. Ab Zeitpunkt des Verzuges fallen Verzugszinsen in Höhe von 5 % an.

  1. Beauftragung Dritter

Die Firma kann sowohl Erfüllungsgehilfen als auch andere mit der Durchführung aller anzubietenden  Dienstleistungen beauftragen.

  1. Transportsicherung

Der Kunde ist verpflichtet das gesamte Umzugsgut am Tag der Abholung, verpackt der Firma bereitzustellen.

Ferner verpflichtet er sich alle beweglichen oder elektronischen Teile, insbesondere an empfindlichen Geräten, fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist die Firma nicht verpflichtet.

Beinhaltet das Umzugsgut gefährliches Gut, so ist der Kunde verpflichtet es der Firma mitzuteilen.

  1. Nachprüfung durch den Kunden

Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Kunde verpflichtet nachzuprüfen, dass kein Gegenstand irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird.

  1. Rücktritt und Kündigung

Bei den von unserer Firma erbrachten Leistungen handelt es sich um Dienstleistungen. Es besteht kein Widerrufsrecht. Der Kunde kann den Umzugsvertrag bis spätestens 14 Tage vor dem Umzugstag kündigen. Geht die Kündigung innerhalb der 14 Tagen vor dem Umzugsdatum ein, so ist der Kunde verpflichtet eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10% der Vertragssumme zu bezahlen. Ausgenommen davon ist, wenn der Kunde nicht mehr die Absicht hat in eine andere Wohnung umzuziehen.

  1. Haftung

Die Firma haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes entsteht, solange sich dieses in seiner Obhut befindet.

Die Firma ist von der Haftung befreit, wenn der Verlust, die Beschädigung oder die Lieferfrist Überschreitung auf einem unabwendbaren Ereignis beruht, sodass die Firma selbst bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und dessen Folgen er nicht abwenden konnte.

  1. Besondere Haftungsausschlussgründe

Die Firma ist von seiner Haftung befreit, soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden gefahren zurückzuführen ist:

Beförderung und Lagerung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapieren oder Urkunden.

Ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Kunden.

Behandeln, Verladen oder Entladen des Gutes durch den Kunden.

Beförderung und Lagerung von nicht von der Firma verpacktem Gut in Behältern.

Verladen oder Entladen von Gut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern die Firma den Kunden auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Kunde auf die Durchführung der Leistung bestanden hat.

Beförderung und Lagerung lebende Tiere oder von Pflanzen.

Natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Gutes, demzufolge es besonders leicht Schäden, insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost, inneren Verderb oder Auslaufen erleidet.

  1. Schadensanzeige

Für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gelten folgende wichtige Besonderheiten:

Äußerlich erkennbare Beschädigungen und Verluste des Gutes sollten bei Ablieferung auf dem Ablieferungsbeleg oder einem Schadensprotokoll genau festgehalten werden. Solche Schäden oder Verluste sind der Firma spätestens am nächsten Tag detailliert in Textform (E-Mail, Brief) anzuzeigen. Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen und Verluste müssen der Firma innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung ebenfalls in Textform angezeigt werden. Werden Schäden und Verluste nicht in den genannten Fristen geltend gemacht, erlöschen die Ersatzansprüche.

  1. Datenschutz

Die Firma verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten zur Erfüllung und Abwicklung des Auftrages. Eine Weitergabe der Daten erfolgt an Erfüllungsgehilfen, soweit diese zur Auftragserfüllung eingesetzt werden. Die Firma kann die Daten zu Marketingzwecken verwenden, solange der Kunde es nicht ausdrücklich untersagt.

  1. Änderungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können von der Firma jederzeit geändert werden. Für die Kunden gilt grundsätzlich die Version der AGB welche zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Kraft ist. Es sei denn, der Kunde hat einer neueren Version der AGB zugestimmt.